| Transport abgelehnt - Patientin muss selbst zahlen |
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| Freitag, 7. November 2008 | |
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Nach einem Urteil des Bundesozialgerichts (BSG) muss, wer einen Krankenwagen ruft und danach die vom Arzt angeratene Fahrt ins Krankenhaus aber ablehnt, den Einsatz selbst bezahlen. Die Gründe spielen keine Rolle, wie das BSG in Kassel jetzt klarstellte. Geklagt hatte eine Frau aus Nordrhein-Westfalen. Sie litt im Mai 2006 plötzlich unter Luftnot und Brustschmerzen beim Husten. Ihre Mutter rief daher den Rettungsdienst. Wegen des Verdachts auf Herzinfarkt riet der Notarzt zu einer Untersuchung im Krankenhaus. Die Frau lehnte den Transport ab: Sie müsse für ihre Kinder sorgen. Daher muss sie die Rechnung für die Leerfahrt des Krankenwagens über 141 Euro aus eigener Tasche bezahlen, urteilte das BSG (Az.: B 1 KR 44/06 R).
Quelle: www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/finanzen_steuern/default.aspx?sid=520129 Kommentare
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